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   BFH, 18.12.2009 - II B 165/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14896
BFH, 18.12.2009 - II B 165/09 (https://dejure.org/2009,14896)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2009 - II B 165/09 (https://dejure.org/2009,14896)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - II B 165/09 (https://dejure.org/2009,14896)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine notwendige Beiladung eines Miterben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 60 Abs. 3
    Selbstständigkeit der Steuerschuld eines jeden Erwerbers einer Erbschaft

  • datenbank.nwb.de

    Keine notwendige Beiladung eines Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 560
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.06.1968 - II B 1/68

    Notwendigkeit der Beiladung - Erbbeteiligte - Rechtliche Interessen anderer -

    Auszug aus BFH, 18.12.2009 - II B 165/09
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 20. Juni 1968 II B 1/68 (BFHE 93, 127, BStBl II 1968, 748) entschieden hat, ist verfahrensrechtlich die Steuerschuld jedes Erwerbers (nunmehr § 20 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes --ErbStG--) selbständig.
  • BFH, 17.08.1978 - VII B 30/78

    Einfache Beiladung - Widerspruch des FA - Entgegengesetztes Interesse des

    Auszug aus BFH, 18.12.2009 - II B 165/09
    Bei einer etwaigen Ermessensentscheidung könnte bedeutsam sein, dass die Klägerin der Beiladung ihres Bruders widersprochen hat und der Bruder ein den Belangen der Klägerin entgegengesetztes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. August 1978 VII B 30/78, BFHE 126, 7, BStBl II 1979, 25).
  • FG Düsseldorf, 21.02.2018 - 4 K 1144/17

    Eintreten der Haftung des Nachlasses bis zur Auseinandersetzung der Miterben

    Bei der Bestimmung des § 20 Abs. 3 ErbStG handelt es sich um einen Haftungstatbestand (BFH, Urteil vom 20. Januar 2016 II R 34/14, BFHE 252, 389; Beschluss vom 18. Dezember 2009 II B 165/09, BFH/NV 2010, 677).
  • BFH, 24.11.2010 - II B 48/10

    Voraussetzungen der Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO - Rechtsstellung des

    Auf die Beschwerde der Klägerin hob allerdings der Bundesfinanzhof (BFH) den Beiladungsbeschluss durch Beschluss vom 18. Dezember 2009  II B 165/09 (BFH/NV 2010, 677) auf.
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